Bei Verlassen der EU drohten Großbritannien, Nordirland und Gibraltar der Verlust von insgesamt über 300.000 .eu-Domains. Eine neue Regelung seitens der Europäischen Kommission verhindert das jetzt: Die Top-Level-Domain kann jetzt schlicht von allen genutzt werden.
Eine neue Regelung der Europäischen Kommission verhindert, dass Großbritannien, Nordirland und Gibraltar insgesamt über 300.000 .eu-Domains verlieren. Das berichtet die Internetseite The Register. Möglich wird das durch eine Änderung der Vergaberegeln seitens der Kommission.
Ursprünglich dürfen nur Länder, die Mitglieder der Europäischen Union sind, .eu-Top-Level-Domains vergeben. Die Kommission hat diesen Passus nun abgeschafft; damit kann jeder Interessent eine .eu-Domain beantragen, ob er nun aus einem EU-Land stammt oder nicht.
Großbritannien, Nordirland und Gibraltar können auch nach Brexit die Domain weiternutzen
So umgeht die Kommission das Problem, das mit dem Brexit auftritt: Nach dem Austritt aus der EU wären Großbritannien und Nordirland als Teile des Vereinigten Königreichs sowie Gibraltar, das einen Sonderstatus bezüglich der .eu-Domain besitzt, nicht mehr berechtigt, die Domain zu vergeben oder zu nutzen.
Das hätte für Besitzer von 317.286 .eu-Domains zum Verlust derselben geführt. Künftig soll die .eu-Domain nicht mehr an den Mitgliedsstatus in der EU gebunden sein. Damit folgt die Europäische Kommission dem Vorgehen zahlreicher Länder der Welt, die es nicht zur Bedingung machen, dass ihre Top-Level-Domain nur von Bewohnern des Landes genutzt werden können.
Ob die Registry Eurid beim Austritt der Länder tatsächlich eingeschritten wäre, war nach der Ankündigung des Verlusts bei Austritt noch unklar. Dank der neuen Regelung stellt sich diese Frage nun erst gar nicht. Quelle(golem.de | Tobias Költzsch)